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Die bisher geltenden Ökodesign-Anforderungen für Ventilatoren (mit einer elektrischen Eingangsleistung zwischen 125 W und 500 kW) gemäß der Verordnung (EU) Nr. 327/2011 werden mit Wirkung zum 24. Juli 2026 aufgehoben und durch die Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1834 ersetzt.

Was ist neu

Gegenüber der bisherigen Verordnung enthält die Aktualisierung nachfolgende wesentliche Änderungen:

  • Erhöhung der Mindestanforderungen an die Energieeffizienz entsprechend dem aktuellen Stand der Technik.
  • Weitere Definition und Unterteilung der Ventilator-Grundtypen.
  • Neudefinition des Begriffs „Ventilator“, der „wesentlichen Elemente“ wie Ventilatorlaufrad, Motor und Stator (z.B. Einlaufdüse und Gehäuse) besteht.
  • Infolge der Definition des Ventilators wird (im Zusammenhang mit der Ökodesignrichtlinie 2009/125/EG) der Integrator von Ventilatorlaufrad und Motor (unvollständiger Ventilator) in sein produktspezifisches Gehäuse zum Hersteller / Inverkehrbringers des Ventilators.
  • Einführung von Korrekturfaktoren für Berührungsschutzeinrichtungen.
  • Aufnahme von Jet Fans (Einbaukategorie E gemäß EN ISO 13349).
  • Verpflichtende Angabe von Leistungsdaten im Teillastbetrieb für Katalogventilatoren (100 %, 40 % sowie weiterer definierter Betriebspunkt).
  • Stärkere Ausrichtung der verwendeten Begriffe und Definitionen an den einschlägigen Normen, insbesondere der DIN EN ISO 5801 und der DIN EN 17166 und weiteren relevanten Normen.
  • Verpflichtende Ersatzteilverfügbarkeit über einen Zeitraum von 10 Jahren.
  • Frei zugängliche Bereitstellung der Produktinformationen des Ventilators auf seiner Webseite über einen Zeitraum von 20 Jahren.
  • Ab einem Laufraddurchmesser ≥ 1 m (bei Strahlventilatoren ≥ 0,5 m) ist die Prüfungen am Standort des Herstellers möglich.

Die Besonderheit für Hersteller lufttechnischer Geräte

Eine wesentliche Neuerung betrifft Hersteller lufttechnischer Geräte mit integrierten Ventilatoren, beispielsweise Hersteller von Lüftungsgeräten, Rückkühlern, Klimageräten oder vergleichbaren Anlagen. In diesen Geräten werden üblicherweise unvollständige Ventilatorbaugruppen in das Gerätegehäuse integriert. Charakteristisch ist dabei, dass das Gerätegehäuse eine funktionale Komponente des späteren Ventilators darstellt. So bildet beispielsweise bei Rückkühlern das Gerätegehäuse gleichzeitig die Einlaufdüse und damit einen wesentlichen Bestandteil des Ventilatorgehäuses.

Nach dem Verständnis der Ökodesignrichtlinie 2009/125/EG entsteht der vollständige Ventilator daher erst durch den Einbau der vom Ventilatorhersteller gelieferten unvollständigen Ventilatorbaugruppe in das Gerätegehäuse.

Damit wird der Hersteller des Gesamtgeräts im Sinne der Verordnung zum Hersteller des nun vollständigen Ventilators, da er diesen erstmals in Verkehr bringt.

Ab dem 24. Juli 2026 sind Hersteller solcher Geräte daher verpflichtet, die Einhaltung der Ökodesign-Anforderungen gemäß der Verordnung (EU) 2024/1834 nachzuweisen und die entsprechende CE-Konformität des Ventilators zu dokumentieren und frei zugänglich auf seiner Webseite bereitzustellen.

Sie benötigen einen ERP-Konformitätsnachweis für einen in Ihr Produkt integrierten Ventilator?

TestRig_Ventilatorprüfstand_ILK-Dresden © ILK Dresden

Das ILK Dresden verfügt über einen nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierten Ventilatorprüfstand, der den Anforderungen der DIN EN ISO 5801 entspricht. Hier können Ventilatoren im Volumenstrombereich von 0,003 m³/s bis 3 m³/s (11 m³/h bis 11.000 m³/h) sowie bei Druckerhöhungen bis 10 kPa messtechnisch geprüft werden.

Damit bietet das ILK Dresden Herstellern die Möglichkeit, den normgerechten Nachweis der Leistungsdaten nach DIN EN ISO 5801 und der Konformität entsprechend Verordnung (EU) 2024/1834 zu erbringen.

Das ILK Dresden unterstützt Sie bei der Umsetzung der Ökodesignrichtlinie 2009/125/EG und des Nachweises der Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1834.

Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem akkreditierten Prüfstand begleiten wir Sie von der Auslegung über die messtechnische Prüfung bis hin zum vollständigen Konformitätsnachweis.

Ihr Ansprechpartner

Dipl.-Ing. (FH) Falko Ziller © Jan Gutzeit

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Thermofluiddynamik

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