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Thomas Schnerr, Institut für Luft- und Kältetechnik gGmbH

Mit Inkrafttreten der novellierten DIN EN 378 (2017) sind die Dichtheitsanforderungen an kältetechnische Komponenten stark angestiegen. Die zulässige Leckagerate von Rohrleitungen und Komponenten beträgt je nach Anlagenparametrierung z.B. 3 g/a Kältemittel bei 0,25 PS (DIN EN 378-2 (Abschnitt 5.2.2.2)), die in der Dichtheitsprüfung nachgewiesen werden müssen. Zur Dichtheitsprüfung und Leckdetektion kältetechnischer Komponenten stehen verschiedene Verfahren zur Auswahl. Zu nennen sind u.a. der Blasennachweis (Wasserbadprüfung) und die Haubenprüfung (Sammeln des austretenden Gases). Beide Verfahren sind als alleinige Methode zur Dichtheitsprüfung etabliert, aber mit Vor- und Nachteilen behaftet. Es wird ein Prüfkonzept vorgestellt, in dem die Wasserbadprüfung mit der Hüllenprüfung unter Nutzung der jeweiligen Vorteile kombiniert wird, d.h. das Verfahren ermöglicht sowohl eine Quantifizierung der Leckagerate (objektiv, unabhängig vom Werker) als auch eine Lokalisierung (durch den Werker). Dieses Prüfkonzept wird aktuell in einem FuE-Projekt im ILK Dresden näher untersucht. Weitere Themenschwerpunkte sind die Wasseraufbereitung und –reinhaltung im Prüfbecken. Erste Ergebnisse aus dem laufenden Projekt werden präsentiert.
Termin Montag, 14. Januar 2019, 17.00 Uhr
Ort Institut für Luft- und Kältetechnik gGmbHVortragsraum, 3. OGBertolt-Brecht-Allee 2001309 Dresden