Das aktuelle Gebäudemodernisierungsgesetz ist am 29. Juli 2026 in Kraft getreten. Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz ändern sich die Rahmenbedingungen für die Wärmeversorgung von Gebäuden. Die stärkere Technologieoffenheit erweitert die Handlungsmöglichkeiten für Eigentümer, Betreiber, Planer und Hersteller – erhöht zugleich die Bedeutung einer fundierten technischen und energetischen Bewertung. Das ILK Dresden unterstützt bei der Entwicklung, Untersuchung und Optimierung geeigneter Lösungen.
Mit der Neuregelung soll flexibler und praxistauglicher gestaltet werden. Die bisherige einheitliche Vorgabe eines Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung entfällt.
--> Eigentümer erhalten damit größere Entscheidungsfreiheit bei der Wahl der Heiztechnik.
Die Ziele einer klimafreundlicheren und effizienteren Gebäudeenergieversorgung bleiben bestehen. So sieht die Neuregelung beispielsweise für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 verpflichtende und in der Folge steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe vor. Gleichzeitig wird die Bundesförderung für effiziente Gebäude fortgeführt und angepasst.
Mehr Technologieoffenheit – mehr Bedarf an fundierten Systementscheidungen
Mit der größeren Wahlfreiheit rückt eine zentrale technische Frage stärker in den Vordergrund: Welche Lösung eignet sich für welches Gebäude und welche Nutzung?
Denn die energetisch und wirtschaftlich optimale Versorgung eines Mehrfamilienhauses kann sich erheblich von der eines Bürogebäudes, einer Schule, eines Museums, eines Forschungsgebäudes oder einer Industrie- und Produktionshalle unterscheiden. Nutzungszeiten, Temperaturniveaus, Wärme- und Kältebedarf, vorhandene Infrastruktur sowie Anforderungen an Lüftung, Raumklima und Prozesswärme beeinflussen die Wahl und Dimensionierung der Systeme.
Das geltende Regelwerk umfasst entsprechend nicht nur die Wärmeerzeugung. Es enthält unter anderem Anforderungen an bestehende Gebäude sowie an Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik, Warmwasserversorgung, Wärmerückgewinnung und die energetische Optimierung technischer Anlagen. Für Nichtwohngebäude definiert jetzt der §56 die Gebäudeautomation. Ab 70 kW Nennleistung muss mindestens ein Monitoring vorhanden sein, bei Neubauten größer 290 kW wird auch eine Gebäudeautomation und eine Inbetriebnahme verlangt.
Das ILK Dresden unterstützt bei der Entwicklung effizienter Lösungen
Genau an dieser Schnittstelle zwischen gesetzlichen Rahmenbedingungen, Energieeffizienz und technischer Umsetzung liegen zentrale Kompetenzen des Instituts für Luft- und Kältetechnik Dresden (ILK Dresden).
Als unabhängiges Forschungsinstitut begleitet das ILK Dresden Unternehmen und öffentliche Auftraggeber entlang der gesamten Entwicklungskette – von der ersten Idee über Forschung und Entwicklung bis hin zu Prototypen und marktnahen Lösungen. Dabei arbeitet das Institut technologieoffen, praxisnah und lösungsorientiert.
Je nach Gebäude, Nutzung und technischer Aufgabenstellung können beispielsweise Wärmepumpen und Kältemaschinen, hybride Versorgungskonzepte, Wärme- und Kältespeicher, Lüftungs- und Klimatisierungssysteme, Wärmerückgewinnung sowie die energetische Optimierung bestehender Anlagen untersucht und weiterentwickelt werden.
Simulationen und experimentelle Untersuchungen ermöglichen es dabei, unterschiedliche Systemvarianten unter definierten Bedingungen zu vergleichen und technische Lösungen bereits während des Entwicklungsprozesses zu validieren.
Vom gesetzlichen Rahmen zur technisch optimalen Lösung
Die zunehmende Technologieoffenheit bietet die Chance, Gebäudeversorgung stärker an den tatsächlichen Anforderungen des jeweiligen Objekts auszurichten. Entscheidend ist dabei nicht allein die Wahl einer bestimmten Technologie, sondern das Zusammenspiel von Gebäude, Anlagentechnik, Energiequelle, Betriebsstrategie und Nutzung.
Das ILK Dresden unterstützt Hersteller, Planer, Anlagenbauer, Betreiber und öffentliche Auftraggeber dabei, diese Zusammenhänge wissenschaftlich zu untersuchen und daraus energieeffiziente und technisch belastbare Lösungen abzuleiten.
Sie beschäftigen sich mit der Modernisierung von Wärme-, Kälte-, Klima- oder Lüftungssystemen oder entwickeln neue Technologien für die Gebäudetechnik? Sprechen Sie uns an. Gemeinsam untersuchen wir, welche Lösung zu Ihrer konkreten Anwendung passt.
Weiterführende Informationen: Die aktuell veröffentlichte Gesetzesfassung ist über das Portal „Gesetze im Internet“ abrufbar.